Bonusregelung
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten gewähren. Sie können dazu in ihren jeweiligen Satzungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder "qualitätsgesicherte" Leistungen der Krankenkassen zur vorbeugenden Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben.
Gesetzlich Versicherte, die sich z.B. in ein Hausarztmodell oder ein Chroniker-Programm (Disease-Management-Programm, kurz: DMP) einschreiben, können eine Ermäßigung bei Zuzahlungen erhalten. Ferner kann die Kasse bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber, sowohl diesen als auch den teilnehmenden Arbeitnehmern einen Bonus gewähren.
Gesetzlich Versicherte, die sich z.B. in ein Hausarztmodell oder ein Chroniker-Programm (Disease-Management-Programm, kurz: DMP) einschreiben, können eine Ermäßigung bei Zuzahlungen erhalten. Ferner kann die Kasse bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber, sowohl diesen als auch den teilnehmenden Arbeitnehmern einen Bonus gewähren.



